FAQs: Kontoübertragung an IBCE nach dem Brexit

Übersicht: 

Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument bezüglich des vorgeschlagenen Transfers Ihres Kontos von IBUK und IBLLC an IBCE, das Sie sich durchlesen sollten. Bitte lesen Sie das ganze Dokument durch, bevor Sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die Ihnen im Schreiben per E-Mail erläutert wurden.

 

Background: 

Bitte nehmen Sie sich Zeit, um diese FAQs durchzulesen, der die wichtigsten Änderungen zum regulatorischen Rahmen durch den vorgeschlagenen Transfer (wie nachstehend beschrieben) beinhaltet und allgemeine Fragen beantwortet. Die FAQs sollten zusammen mit dem Schreiben sowie den Dokumenten im Anhang des Schreibens gelesen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die im Schreiben angeführten Kontaktdetails. Diese FAQs bauen auf dem vorherigen Artikel auf, der Ihnen zugänglich gemacht wurde („FAQs: Brexit und die Übertragung von Konten“, auch als („ursprüngliche FAQs“) bezeichnet, da sie neue Informationen enthalten und wir Sie daher bitten, sie sorgfältig durchzulesen. Bei abweichenden Informationen zwischen diesen FAQs und den ursprünglichen FAQs verlassen Sie sich bitte auf die Informationen, die in diesen FAQs enthalten sind.

 

Thema: 

Diese FAQs sind in drei Abschnitte unterteilt. 

  • Abschnitt A enthält Informationen zu unserem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben).
  • Abschnitt B enthält wichtige rechtliche und regulatorische Themen, die sich aus dem vorgeschlagenen Transfer (nachstehend beschrieben) ergeben.
  • Abschnitt C beantwortet jegliche weitere Fragen, die Sie möglicherweise haben und bietet weitere Informationen darüber, was sich nach dem vorgeschlagenen Transfer ändern wird und was gleich bleibt. 

 

ABSCHNITT A – DER VORGESCHLAGENE TRANSFER

 1. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Wieso kommt es zu Änderungen?

Wie Sie bereits wissen, wird Ihre Geschäftsbeziehung mit Interactive Brokers von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Körperschaft geführt, und zwar von Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”). Je nachdem welcher Art von Geschäftstätigkeiten Sie nachgehen, handelt es sich bei der Rechtskörperschaft, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, entweder um IBKR UK in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Körperschaft Interactive Brokers LLC(“IBLLC”).  Derzeit verwendet IBUK einen sogenannten Finanzdienstleistungsreisepass, um Dienstleistungen über ganz Kontinentaleuropa hinweg anbieten zu können. Wie bereits beschrieben, gehen wir aktuell davon aus, dass nach Ende der Brexit-Übergangsphase IBUK ihren Pass verlieren wird und vom 1. Januar 2021 Interactive Brokers Änderungen im Hinblick auf die Rechtskörperschaft, die mit Ihnen Geschäfte machen wird, vornehmen werden muss. 

 

2. Um was für „Änderungen” handelt es sich hierbei?

Wir haben eine neue Rechtskörperschaft von Interactive Brokers in Ungarn gegründet, und zwar Interactive Brokers Central Europe Zrt.  (“IBCE”).  Unser Vorschlag lautet, dass Ihre Geschäftstätigkeiten mit IBUK und IBLLC an IBCE übertragen werden.  n anderen Worten ist es unsere Absicht, dass alle Ihre Konten, Anlagen und Services, die derzeit von IBUK und IBLLC bereitgestellt werden, stattdessen ausschließlich von IBCE angeboten und durchgeführt werden (nachstehend als „vorgeschlagener Transfer“ beschrieben).

 

3. Wann wird der vorgeschlagene Transfer stattfinden? 

Wir werden Sie vor dem vorgeschlagenen Transfer nochmals kontaktieren. 

 

4. Wer ist IBCE? Um was für ein Unternehmen handelt es sich?

IBCE, ein Anlageserviceanbieter, ist von der Central Bank of Hungary lizenziert und genehmigt.  Der regulatorische Status und das Profil von IBCE ist dem von IBUK sehr ähnlich.  Dies liegt daran, dass sowohl IBCE als auch IBUK gemäß der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU) zugelassen sind. Hierbei handelt es sich um ein EU-weites Gesetz, dessen Zweck es ist, die Regulierung von Anlageunternehmen möglichst zu vereinheitlichen. 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschiede zwischen den Richtlinien gibt, die für Ihre aktuelle Geschäftsbeziehung mit IBUK und IBLLC gelten sowie jene, die nach der Übertragung Ihres Kontos an IBCE gelten werden.  Unter Abschnitt B in diesen FAQs erhalten Sie weitere Details. 

 

5. Wie lauten die rechtlichen Daten von IBCE? 

Interactive Brokers Central Europe Zrt. ist als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien registriert (Registrierungsnummer 01-10-141029) und ist im Unternehmensregister des  Metropolitan Court of Registration eingetragen. Die eingetragene Adresse lautet: Budapest, Madách Imre út 13-14, 1075.

 

6. Welcher Regulierungsbehörde untersteht IBCE und wie lauten ihre Kontaktdetails? 

Die Central Bank of Hungary wird die zuständige Aufsichtsbehörde für IBCE sein (so wie die Financial Conduct Authority die zuständige Aufsichtsbehörde für IBUK ist).  Nachstehend finden Sie die Kontaktdetails der  Central Bank of Hungary: 

Standort

Central Bank of Hungary

1054 Budapest

Szabadság tér 9.

Ungarn

 

Postadresse

Magyar Nemzeti Bank

BKKP Pf. 777

 

Kundenservice, Kundenbeschwerden 

Adresse: 1013 Budapest, Krisztina krt. 39.

E-Mail: ugyfelszolgalat@mnb.hu

Telefon:  +36 80 203 776

 

 7. Wo steht IBCE im Hinblick auf die Hierarchie der Interactive Brokers Group? 

IBCE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group.

 

8. Was bedeutet der vorgeschlagene Transfer für mich? Wird es weitreichende Konsequenzen geben? 

Der vorgeschlagene Transfer könnte weitreichende Auswirkungen haben, wenn Sie derzeit Produkte handeln, die Sie nach dem Transfer nicht mehr handeln dürfen.  Daher ist es sehr wichtig, dass Sie diese FAQs vollständig lesen und sicherstellen, dass Sie verstehen, von welchen Änderungen Sie betroffen sind.

 

9. Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchte? 

Wenn Sie weiterhin Geschäfte mit Interactive Brokers machen möchten, benötigen wir Ihre Kooperation.  

Sie müssen der Kundenvereinbarung sowie den anderen Dokumenten im Abschnitt "Wichtige Information" des vorgeschlagenen Transferverfahrenszustimmen sowie the Proposed Transfer and the den regulatorischen Angelegenheiten im Schreiben, den Abschnitten "Wichtige Information" und "Zustimmung" des vorgeschlagenen Transferverfahrens zustimmen.  Sie können dies tun, indem Sie die Anweisungen im Schreiben befolgen. 

Zur Klarstellung: Sie haben das Recht, den vorgeschlagenen Transfer abzulehnen, wenn Sie der Meinung sind, dass dies negative Konsequenzen für Sie haben würde.  Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich für eine solche Absage entscheiden, es unwahrscheinlich ist, dass IBUK Ihnen zum Ende der Brexit-Übergangsphase weiterhin Dienstleistungen anbieten kann.  Wenn dies geschieht, wird Ihr Konto keine neuen Eröffnungstransaktionen oder neuen Vermögenswerte mehr übertragen können.  Sie werden immer die Möglichkeit haben, Ihr Konto an einen anderen Broker zu übertragen.  Wenn Sie den Transfer ablehnen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen im Schreiben. 

In jedem Fall bitten wir Sie, dass Sie sich die gesamte Information sowie das Schreiben durchlesen, bevor Sie sich dafür entscheiden, den vorgeschlagenen Transfer anzunehmen oder abzulehnen.

 

10. Was geschieht als nächstes? 

Wenn Sie dem Transfer zustimmen möchten, nehmen Sie zunächst bitte alle Maßnahmen vor, die im Schreiben angeführt sind. Wir werden daraufhin Ihr Konto für den vorgeschlagenen Transfer vorbereiten.  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen.

 

ABSCHNITT B – RECHTLICHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN, ÜBER DIE SIE INFORMIERT SEIN SOLLTEN

 

1. Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird IBCE Sie kontaktieren, um Ihnen weitere Informationen zu Ihrer neuen Geschäftsbeziehung mit ihr bereitzustellen. Unterscheiden sich diese von denen, die derzeit gelten? 

Geschäfte, die Sie nach dem vorgeschlagenen Transfer tätigen, werden durch die neue Kundenvereinbarung zwischen Ihnen und IBCE geregelt.   Eine Kopie des neuen Kundenvertrages ist im Abschnitt "Wichtige Informationen" des vorgeschlagenen Transferprozesses vorhanden.  Bitte beachten Sie Frage A3 oben in Bezug auf den Zeitplan für den vorgeschlagenen Transfer.

 

2. Welche Wohlverhaltensregeln (einschließlich Best Execution) werden für meine Beziehung zu IBCE gelten? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Es gibt einige Änderungen, die zu beachten sind und die wir im Folgenden erläutern. 

Wenn Sie mit IBUK auf einer “Carried”-Basis Geschäfte tätigen (d. h. Sie handeln mit Indexoptionen, Futures und Futures-Optionen und IBUK führt Ihr Konto und verwahrt Ihr Vermögen), dann gelten für Sie derzeit die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority.   iese Regeln basieren in hohem Maße auf der neugefassten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen und verschiedenen delegierten Richtlinien und Verordnungen (zusammenfassend “MiFID” genannt).  In Bezug auf die bestmögliche Ausführung muss IBUK dort, wo sie Anwendung findet, alle ausreichenden Schritte unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, wenn wir Ihren Auftrag ausführen. 

Wenn Sie gegenwärtig mit IBUK auf einer “eingeführten” Basis Geschäfte tätigen (in der Reihenfolge, in der Sie mit Produkten handeln, die außerhalb der im vorigen Absatz erwähnten Produkte liegen, und Sie eine Beziehung sowohl zu IBUK als auch zu ihrer US-Tochtergesellschaft IBLLC haben), gilt für Sie gegenwärtig eine Mischung von Wohlverhaltensregeln. Zum Beispiel gelten für die Einführung Ihrer Geschäfte bei IBLLC die Wohlverhaltensregeln der Financial Conduct Authority (siehe oben).  Nach der Einführung bei IBLLC gelten die entsprechenden Regeln und Vorschriften der US Securities and Exchange Comission und der US Commodity Futures Trading Commission (u. a.) für die Rolle von IBLLC (einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die bestmögliche Ausführung und Verwahrung). 

Generell ist zu beachten, dass es natürlich möglich ist, dass Ihr Geschäft auf diese beiden Szenarien aufgeteilt ist (mit anderen Worten, ein Teil Ihres Geschäfts wird auf einer “Carried”-Basis abgewickelt, während ein Teil auf einer “einführenden” Basis abgewickelt wird). 

In Zukunft wird die Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlerhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.   Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren diese in hohem Maße auf der MiFID, und die Verpflichtungen von IBCE in Bezug auf die bestmögliche Ausführung entsprechen denen, die derzeit für IBUK gelten. 

Wir sind der Ansicht, dass sich die für unsere Geschäftsbeziehung geltenden Regeln zwar ändern werden, aber wir halten solche Änderungen nicht für wesentlich oder dafür, dass Ihnen ein geringeres Maß an Schutz gewährt wird.

 

3. Wie werden meine Anlagen, die ich bei IBCE verwalte, aus rechtlicher/regulatorischer Sicht verwahrt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Welche Regeln derzeit gelten, hängt von der Art der Geschäftstätigkeiten ab, die Sie gegenwärtig mit IBUK führen (siehe oben B2).  Wenn Sie „carried“ Geschäfte mit IBUK tätigen, gelten die Regeln der Financial Conduct Authority für Kundenvermögen (oder „CASS“).  Diese basieren stark auf der MiFID.  Wenn Sie „eingeführte“ Geschäfte mit IBUK und IBLLC tätigen, gelten die US-Custody-Regeln für Ihre Depotwerte. 

In Zukunft wird die oben beschriebene Unterscheidung zwischen “carried” und “einführenden” Geschäften nicht mehr gelten und in jedem der oben genannten Fälle werden die ungarischen Wohlverhaltensregeln ausschließlich für Ihre Geschäftsbeziehung mit IBCE gelten.  Wie die Regeln der britischen Financial Conduct Authority basieren die ungarischen Wohlverhaltensregeln in hohem Maße auf der MiFID. 

 

4. Wie bin ich vor Verlusten geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Gegenwärtig sind Ihre zulässigen Vermögenswerte entweder im Rahmen der US Securities Investor Protection Corporation in Höhe von bis zu 500,000 USD (unterliegt einem Unterlimit von 250,000 USD für Barmittel) oder des UK Financial Services Compensation Scheme in Höhe von bis zu £50,000 vor Verlusten geschützt (welches System zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Segment Ihres IBUK-Kontos ab, wie oben unter B2 erläutert).  Nach dem vorgeschlagenen Transfer wird der Hungarian Investor Protection Fund gemäß dem Act CXX of 2001 on the Capital Market Ihre Vermögenswerte in Höhe von bis zu 100,000 EUR vor Verlusten schützen, für den Fall, dass IBCE in Zahlungsverzug gerät und ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht mehr erfüllen kann. 

Das ungarische Entschädigungssystem ist ähnlich dem Entschädigungssystem, zu dem Sie im Vereinigten Königreich Zugang haben.   Der Zweck des Fund ist es, Ihnen eine Entschädigung in einem der folgenden Fälle zu zahlen:

  • die Central Bank of Hungary veranlasst ein Liquidierungsverfahren für IBCE oder
  • ein Gericht verlangt die Liquidierung von IBCE. 

 IBCE ist ein Mitglied des Fund. 

Die vom Fund geleistete Entschädigung deckt Ansprüche aus Verträgen ab, die im Rahmen der Vereinbarung mit IBCE über Brokeragetätigkeiten, Wertpapierverwahrung, Depotführung und Kundenkontoverwaltung durch IBCE abgeschlossen werden.

In der Regel können Sie eine Förderung erst dann geltend machen, wenn eine Firma ihre Geschäftstätigkeit einstellt und ihr Vermögen liquidiert und an diejenigen verteilt wurde, denen Geld geschuldet wird. Informieren Sie sich in den Einzelheiten der Regelungen über die geltenden Höchstbeträge – nicht alle Verluste werden gedeckt, da es Entschädigungshöchstgrenzen gibt.   Der vom Fund gezahlte Betrag für verlorene Beträge beträgt höchstens 100,000 EUR. der vom Funds gezahlte Betrag beträgt:

  • 100% bis zu einem in EUR äquivalenten Höchstbetrag von einer Million Forint (2,800 EUR am 12. Dezember 2020),
  • bei über einer Million Forint: 1 Million Forint sowie 90% des Betrags über einer Million Forint bis zu höchstens 100,000 EUR.

 

5. Wie kann ich eine Beschwerde bei IBCE einreichen? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? Was ist, wenn sich meine Beschwerde auf etwas bezieht, das passiert ist, während ich Kunde von IBUK war? 

Die allgemeinen Geschäftsregeln von IBCE legen fest, wie man eine Beschwerde bei IBCE einreichen kann.  Die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ähneln im Wesentlichen denen, die für Ihre bestehende Beziehung mit IBUK gelten.  Wenn sich der Inhalt Ihrer Beschwerde auf etwas bezieht, das vor dem vorgeschlagenen Transfer geschehen ist, dann sollten Sie Ihre Beschwerde an IBUK richten.  IBUK wird auch nach dem Brexit als Wertpapierfirma zugelassen bleiben.   Die aktuellen Kontaktinformationen bleiben gleich, falls Sie IBUK kontaktieren müssen.

 

6. Werde ich nach dem vorgeschlagenen Transfer weiterhin Zugang zum Finanzombudsmann haben?  

Im Falle einer Beschwerde sollten Anleger das Beschwerdeverfahren befolgen, das in der Kundenvereinbarung erwähnt ist.   Sobald der vorgeschlagene Transfer stattgefunden hat, wird der Financial Ombudsmann Service des Vereinigten Königreichs nicht mehr für Beschwerden, die Sie in Bezug auf IBUK haben könnten, zuständig sein.  Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Ungarn ein von der Central Bank of Hungary bereitgestelltes Streitbeilegungssystem in Form des Financial Arbitration Board (“FAB”) gibt. Beim FAB handelt es sich um ein kostenloses, unabhängiges und staatliches Streitbeilegungssystem für Finanzdienstleistungen. Sie können berechtigt sein, eine Beschwerde an den FAB zu richten, wenn Sie ein Retailkunde sind.  Details zum FAB erhalten Sie unter: https://www.mnb.hu/en/hungarian-financial-arbitration-board

 Der FAB kann kontaktiert werden unter: 

Postadresse

Financial Arbitration Board

1525 Budapest

Pf. 172

 

E-Mail

ugyfelszolgalat@mnb.hu

 

7. Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet und geschützt? Gibt es wesentliche Unterschiede, die für meine Beziehung zu IBCE gelten, im Vergleich zu meiner bestehenden Beziehung, die in diesem Zusammenhang von IBUK geführt wird? 

Siehe die ursprünglichen FAQs für weitere Informationen. Es wird zu keinen wesentlichen Änderungen kommen.

 

ABSCHNITT C – WEITERE PRAKTISCHE FRAGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

 

1. Wen sollte ich kontaktieren, bevor der vorgeschlagene Transfer stattfindet sowie nach dem vorgeschlagenen Transfer, falls ich Fragen haben sollte? 

In der Regel sollten Sie bei Fragen vor dem vorgeschlagenen Transfer IBUK kontaktieren und IBCE danach.  Ungeachtet dessen, wen Sie bei Interactive Brokers kontaktieren, werden wir sicherstellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird und dass Sie mit der richtigen Person oder Abteilung verbunden werden.

 

2. Wird die Palette der angebotenen Produkte gleich bleiben? 

IBCE und IBUK bieten die gleiche Produktpalette für alle Kategorien außer Metalle und Devisen an. Die Unterschiede in den Angeboten lauten wie folgt: 

  • Metall-CFDs werden von IBCE angeboten, Spot- und OTC-Metall-Futures jedoch nicht.
  • Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten in den gleichen Märkten ist jetzt möglich, aber wenn Sie außerhalb der erlaubten Einzahlungswährungen (siehe Nr. 7) handeln und die Transaktion zu einem Long-Cash-Saldo führt, werden wir automatisch in Ihre Basiswährung umwandeln.  Wenn die Transaktion zu einem Short-Cash-Saldo führt, gibt es keine weiteren Maßnahmen seitens IBCE, da Sie in allen verfügbaren IBKR-Währungen Darlehen aufnehmen können.
  • Devisenkassageschäfte bei IBCE müssen mit einem Wertpapierdienstleistungsgeschäft und den daraus resultierenden Zahlungsströmen verbunden sein.  Um dieser Regelung zu entsprechen, können Sie keine Währungen mehr auf spekulativer Basis handeln. 

Weitere Informationen finden Sie unter:  “IBCE Multi-Currency Account Foreign Exchange Restrictions Disclosure” (Offenlegung zu Einschränkungen hinsichtlich Devisen bei Multiwährungskonten bei IBCE). Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE

 

3. Wird die Produktpalette dieselbe bleiben? 

Es wird zwei Änderungen hinsichtlich der derzeit angebotenen Dienstleistungen kommen: 

  • IBCE bietet Finanzierungen für Wertpapier- und Rohstofftransaktionen an, kann jedoch keine Auszahlungen geliehener Einlagen unterstützen.  Sie werden kostenfreie Barmittel auszahlen können, die nicht zur Aufrechterhaltung Ihrer offenen Positionen benötigt sind.  Wenn Sie zusätzliche Mittel auszahlen möchten, können Sie Positionen verkaufen und die Erträge daraus auszahlen.
  • GFIS-Investmentrecherchen werden Kunden von IBCE nicht zur Verfügung stehen, jedoch sind die Marktdaten und Nachrichtenangebote von GFIS davon nicht betroffen.

 

4. Ich handle derzeit OTC-Derivate mit IBUK – was wird mit meinen offenen Positionen geschehen? 

Ihre offenen Positionen werden an IBCE übertragen und Sie werden eher mit IBCE als mit IBUK zu tun haben.  Sie werden keine rechtliche Beziehung mehr in Bezug auf diese Positionen mit IBUK haben.  Wir werden Ihnen gesondert ein aktualisiertes Basisinformationsblatt zukommen lassen (bitte folgen Sie dem Link zur PRIIPs-KID-Seite im Schreiben).

 

5. Was geschieht mit jeder Sicherheit, die ich IBUK/IBLLC als Teil eines Margendarlehens gewährt habe? 

Wenn Sie IBUK/IBLLC eine Sicherheit gewährt haben, wird diese nach dem vorgeschlagenen Transfer auf IBIE übertragen. Sie erhalten zwei neue Kontrakte für Ihr bestehendes Margindarlehen:

  • Anlagendarlehenskontrakt
  • Rahmenvertrag für Wertpapierleihgeschäfte

Diese funktionieren auf ähnliche Weise wie Ihr bestehendes Margindarlehenskonto. Der Unterschied besteht darin, dass Sie IBCE Service-Gebühren für die Aktienleihtransaktion in Ihrem Namen anstelle von Zinsen zahlen müssen.  Dadurch können sich steuerliche Konsequenzen in Abhängigkeit Ihres Wohnsitzlandes ergeben.

 

6. Werde ich nach dem Transfer Zugang zu derselben Handelsplattform haben oder Softwareänderungen ausgesetzt sein? 

Der Transfer wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die Sie für den Handel oder die Verwaltung Ihres Kontos verwenden.   Die Technologie wird dieselbe bleiben, wie sie es heute ist.

 

7. Werden alle Kontosalden zum gleichen Zeitpunkt übertragen und wenn ja, wann? 

IBCE wird eine eingeschränkte Anzahl an Einzahlungswährungen unterstützen.  Die folgenden Bareinzahlungswährungen werden auch "zulässige Einzahlungswährungen" genannt:

  • EUR, USD, HUF, CZK, PLN, GBP 

Sie werden eine Basiswährung aus den zulässigen Einzahlungswährungen wählen müssen und wenn Sie Long-Barsalden in anderen Währungen halten, werden Sie diese Salden in eine der zulässigen Einzahlungswährungen vor der Übertragung umwandeln müssen.

 

Im Einklang mit den ungarischen Regeln für den Schutz von Kundenvermögenswerten, müssen Kundengelder  auf dieselbe Art und Weise geschützt werden, wie sie vom Broker erhalten wurden.  Dies steht im Gegensatz zu Ihrem vorigen Broker, IBUK und/oder IBL, dessen regulatorische Kundenvermögenswertregeln es erlaubt haben, Ihre Einlagen im äquivalenten Wert in einer anderen Währung zu schützen.  

Short-Währungssalden sind nicht betroffen.  Sie können jegliche Währungen leihen, die die IBKR Group bietet.

Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Normal 0 false false false EN-US X-NONE X-NONE Alle Barsalden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden gleichzeitig übertragen. Sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt wurden, werden sie automatisch an IBCE überwiesen. Sobald alle aufgelaufenen Beträge abgebucht wurden, wird Ihr aktuelles Konto bei IBUK oder IBLLC geschlossen und wird für Handelszwecke nicht mehr zugänglich sein. Sie können weiterhin über das Client Portal auf dieses geschlossene Konto zugreifen, um archivierte Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

8. Werden alle Wertpapier-, Derivats- und Rohstoffpositionen zum gleichen Zeitpunkt übertragen?  

Alle Positionen werden zum gleichen Zeitpunkt übertragen, mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metallen.  Sie werden diese Positionen schließen müssen, bevor Ihr Konto an IBCE übertragen wird.

 

9. Was wird nach dem Transfer mit meinem aktuellen Konto geschehen? 

Ihr aktuelles Konto wird geschlossen, sobald alle Rückstellungen in Barmittel umgewandelt und auf das übertragene Konto eingezahlt wurden.  Sobald Ihr altes Konto geschlossen wurde, können Sie damit keine Handelsgeschäfte durchführen können, jedoch werden Sie über eine Kontoauswahl innerhalb des Client Portals darauf zugreifen können, um historische Auszüge einzusehen und auszudrucken.

 

10. Werden sich die Provisionen, Zinsen und Gebühren bei IBKR ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Die Provisionen und Gebühren für Handelsprodukte bei IBKR sind bei allen unseren Brokern, ungeachtet dessen, bei dem Ihr Konto gehalten wird, gleich.

Es kommt jedoch zu Änderungen hinsichtlich der Zinsen und Gebühren für Barsalden. IBCE wird keine Zinsen auf Habenzinsen zahlen, da laut ungarischem Recht Anlagedienstleistungsunternehmen die Zahlung von Zinsen untersagt ist.  IBCE wird eine Währungshandhabungsgebühr für Barsalden in Währungen erheben, die negative Zinssätze aufweisen.

 

11. Werden meine Handelsberechtigungen sich ändern, wenn mein Konto übertragen wird? 

Nein. Ihre Handelsberechtigungen werden sich nicht ändern, wenn Ihr Konto für von IBCE unterstützte Produkte übertragen wird. Wie unter Punkt (2) erläutert, werden Metalle sowie OTC-Metall-Futures nicht verfügbar sein.

 

12. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Konto übertragen wird? 

Offene Orders werden nicht auf das neue Konto übertragen und wir empfehlen Kunden, dass sie ihre Orders umgehend nach der Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre offenen Orders mit ihren Handelsabsichten übereinstimmen.

 

13. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln ("PDT") unterliegen, sobald mein Konto übertragen wird? 

Nein. Sie werden den PDT-Regeln nicht mehr unterliegen.

 

14. Werde ich einen einzigen und konsolidierten Kontoauszug für sowohl die Umsätze in meinem IBUK- als auch meinem IBCE-Konto erhalten? 

Nein.  Es werden separate Tages-, Monats- und Jahresumsatzauszüge für Ihr IBUK- und IBCE-Konto bereitgestellt und die Umsätze für den Zeitraum, in dem jedes der beiden offen war, reflektieren. Umsatzauszüge finden Sie im Client Portal unter Berichte/Steuerdokumente, wo Sie zwischen den beiden Konten hin- und herwechseln und somit auf die jeweiligen Umsätze zugreifen können.

 

15. Wird die aktuelle Kostenbasis von Positionen auf mein neues Konto übertragen? 

Ja, diese Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Kostenbasis Ihrer Positionen haben.

 

16. Wird das übertragene Konto dieselben Einstellungen wie mein aktuelles Konto haben? 

Die Konfiguration Ihres Kontos wird nach der Übertragung mit dem Ihres aktuellen Kontos übereinstimmen, sofern dies behördlich erlaubt ist.  Dies umfasst Funktionen wie z. B. Marginfähigkeit, Marktdaten, zusätzliche Benutzer und Alarme.  Kunden, die Produkte mit einer Beschränkung halten (mit Ausnahme von OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle), können solche Positionen übertragen. Sie werden jedoch ihre Positionen nicht erhöhen können.

OTC-Metall-Futures und Spot-Metalle müssen in Ihrem aktuellen IBUK-Konto geschlossen werden.

 

17. Werden meine Anmeldedaten sich ändern? 

Nein.  Ihr Benutzername, Passwort sowie 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren, die derzeit für Ihr bestehendes Konto gelten, werden nach der Übertragung aufrechtbleiben. Sie werden jedoch eine neue Konto-ID für Ihr übertragenes Konto erhalten.

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