Die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Privatanleger und Versicherungsanlageprodukte - EU Nr. 1286/2014 („PRIIP-Verordnung” oder „PRIIP”) trat am 29. Dezember 2014 in Kraft und ihre Anforderungen wurden ab 1. Januar 2018 angewendet. Die Verordnung verpflichtet Produkthersteller zur Erstellung und Führung von Basisinformationsblättern (Key Information Documents, KIDs) und verpflichtet Personen, die für Privatanleger mit Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Beratungen zu PRIIPs anbieten oder verkaufen, zum besseren Vergleich und Verständnis der Produkte KIDS bereitzustellen.
Ziele der PRIIP-Verordnung.
Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 lautet eines der Hauptziele der Europäischen Kommission die Erhöhung des Verbraucherschutz sowie die Wiederherstellung des Vertrauens in Finanzmärkte.
Die Verordnung führt ein neues, standardisiertes Basisinformationsblatt (KID) ein, um für Privatanleger das Verständnis von PRIIPs zu erleichtern sowie die Vergleichbarkeit dieser Produkte zu verbessern. Bei einem PRIIP handelt es sich um ein beliebiges Investment, wo der an den Anleger zurückzuzahlende Betrag aufgrund der Abhängigkeit von Referenzwerten Schwankungen unterliegt. Zusätzliche Beispiele für PRIIPS umfassen Versicherungsprodukte, Optionen, Futures, CFDs, strukturierte Produkte u.s.w.
Bei der Vorschrift handelt es sich um Gesetzgebung zum Anlegerschutz, dessen Hauptziele wie folgt beschrieben werden können:
Die Vorschrift soll durch die Festlegung eines standardmäßigen Formats und Inhalts für das KID zur Erreichung der oben genannten Ziele beitragen.
Was ist ein KID?
Ein KID ist ein dreiseitiges Dokument, das wichtige Informationen zum Produkt einschließlich einer allgemeinen Beschreibung, Kosten, Risiko-/Renditeprofils sowie möglichen Performance-Szenarien enthält.
Für wen gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt sowohl für PRIIP-Hersteller als auch Distributoren. Der Produkthersteller ist für die Erstellung und Führung des Dokuments verantwortlich. Alle Finanzintermediäre oder Distributoren, die Beratung zu PRIIPs an Privatanleger verkaufen oder anbieten bzw. eine Kauforder für ein PRIIP von einem Privatanleger erhalten, müssen dem Anleger ein KID bereitstellen. Dies bezieht sich ebenfalls auf reine Online-Ausführungsumgebungen.
Wer sollte ein KID erhalten?
Privatanleger mit Wohnsitz in der EWR sollten ein KID erhalten bevor sie in ein PRIIP investieren. Falls beim Hersteller kein KID erhältlich ist, wird das PRIIP im Hinblick auf Handelsgeschäfte für EWR-Retailkunden eingeschränkt.
Auswirkungen für Interactive Brokers:
Um den Anforderungen der PRIIP-Verordnung nachzukommen, wird IB UK soweit erforderlich über eine Website („PRIIP-KID-Angebotsseite”) KIDS bereitstellen.
Wo ist die PRIIP-KID-Angebotsseite zugänglich?
Die KIDs sind von ihrer eigenen PRIIP-KID-Landingpage aus zugänglich. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auf die KIDs zugreifen können. Sie sind über die IB-Trader Workstation („TWS”), die IBKR-Website sowie Client Portal verfügbar.
1. Zugriff auf KIDs über die TWS:
2. Zugriff auf KIDs über die IB-Website:
3. Zugriff auf KIDs über Client Portal: